WEG-Verwaltung: Was Eigentümer von ihrer Verwaltung wirklich erwarten dürfen
Viele Eigentümer wissen nicht, welche Rechte und Ansprüche sie gegenüber ihrer WEG-Verwaltung haben. Dabei ist die Antwort im Gesetz klar geregelt.
Die WEG-Reform als Wendepunkt
Seit der WEG-Reform 2020 haben sich die Anforderungen an Verwalterinnen und Verwalter grundlegend verschärft. Die Zertifizierungspflicht nach § 26a WEG, strengere Transparenzpflichten und erweiterte Rechte der Eigentümergemeinschaft haben das Bild verändert. Wer heute eine WEG verwaltet, trägt echte Verantwortung.
Was Sie als Eigentümer verlangen dürfen
Transparenz: Die Verwaltung ist zur ordentlichen Buchführung verpflichtet. Jahresabrechnungen müssen nachvollziehbar sein — Einnahmen, Ausgaben, Rücklagen.
Erreichbarkeit: Keine Verwaltung darf auf Anfragen monatelang schweigen. Eine zeitnahe Rückmeldung ist nicht nur Kulanz, sondern Pflicht.
Neutralität: Der Verwalter ist kein Anwalt einzelner Eigentümer — er vertritt die Interessen der Gemeinschaft.
Eigenverantwortung bei Instandhaltung: Schäden am Gemeinschaftseigentum müssen proaktiv erkannt und gemeldet werden — nicht erst, wenn das Dach ins Wohnzimmer tropft.
Was Sie aktiv einfordern sollten
Fordern Sie regelmäßige Berichte. Stellen Sie Fragen auf der Eigentümerversammlung. Und: Wechseln Sie eine Verwaltung, die dauerhaft hinter diesen Standards zurückbleibt — denn das ist Ihr gutes Recht.